Wie viele Beamte gibt es in Deutschland?
Wie viele Beamte gibt es in Deutschland? Aktuelle Zahlen zu Beamten, Pensionären, Polizeibeamten und Bundesbeamten – mit allen Fakten auf einen Blick.
In Deutschland gibt es aktuell knapp zwei Millionen Beamtinnen und Beamte. Zum Stichtag 30. Juni 2024 zählte das Statistische Bundesamt (Destatis) insgesamt 1,96 Millionen Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten im öffentlichen Dienst. Einschließlich aller Tarifbeschäftigten sind damit rund 5,5 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst tätig – das entspricht etwa 12 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland.
Beamte im öffentlichen Dienst: Gesamtzahl und Struktur
Im öffentlichen Dienst arbeiten nicht nur klassische Beamtinnen und Beamte. Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten werden dienstrechtlich ähnlich behandelt, zählen aber formell nicht zur Gruppe der Beamten im engeren Sinne. Zusammen machten diese drei Gruppen zum Stichtag 30. Juni 2024 gut ein Drittel (36,4 Prozent) aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst aus. Der größere Teil – rund 63,6 Prozent – ist als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis tätig.
Von den knapp zwei Millionen Beamten, Richtern und Soldaten entfällt der weitaus größte Anteil auf die Bundesländer: 70,1 Prozent arbeiten für die Länder, 19,0 Prozent für den Bund und lediglich 9,7 Prozent auf kommunaler Ebene. Der Grund liegt in der Bildungshoheit der Länder: Beamte sind besonders häufig als Lehrkräfte tätig.
Verteilung der Beamten, Richter und Soldaten nach Ebene (2024)
Wo arbeiten die meisten Beamten?
Der größte Teil der Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten war an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen eingesetzt: 35,6 Prozent oder rund 696.000 Personen. Auf Länderebene waren zum Stichtag 638.000 Beamte im Schuldienst tätig – knapp drei Viertel (74,1 Prozent) aller Beschäftigten im Schuldienst der Länder. Ob eine Lehrkraft verbeamtet wird oder als Angestellte arbeitet, variiert allerdings stark von Bundesland zu Bundesland.
Der zweitgrößte Einsatzbereich war die öffentliche Sicherheit und Ordnung – also Polizei, Brandschutz und Ordnungsämter – mit einem Anteil von 19,1 Prozent oder rund 373.000 Personen. Weitere bedeutende Bereiche sind:
- Verteidigung (Bundeswehr): 10,0 % bzw. rund 195.000 Personen
- Finanzverwaltung (inkl. Finanzämter und Zoll): 8,6 % bzw. rund 167.000 Personen
- Politische Führung und zentrale Verwaltung (Ministerien, Parlamentsverwaltungen): 8,5 % bzw. rund 167.000 Personen
- Rechtsschutz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug): 6,5 % bzw. rund 126.000 Personen
Wie viele Bundesbeamte gibt es?
Beim Bund arbeitet lediglich knapp ein Fünftel aller Beamten, Richter und Soldaten (19,0 Prozent). Für den Bundeshaushalt 2026 sind rund 204.800 Planstellen für Beamte vorgesehen. Gegenüber 2017 entspricht das einem Zuwachs von über 31 Prozent allein bei den Beamten. Zur Bundesebene zählen unter anderem die Bundesministerien und Bundesbehörden, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, der Zoll, die Bundeswehrverwaltung und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Wie viele Polizeibeamte gibt es in Deutschland?
Polizei ist in Deutschland überwiegend Ländersache. Rund 226.000 Polizistinnen und Polizisten arbeiten für die Polizeien der 16 Länder. Auf Bundesebene verfügt die Bundespolizei über rund 40.654 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (Stand: Dezember 2024), hinzu kommen rund 5.425 Anwärterinnen und Anwärter sowie Verwaltungskräfte. Insgesamt verfügten die Polizeien in Deutschland 2024 über rund 342.500 Vollzeitäquivalente, davon rund 294.000 Beamte im Polizeidienst. Das Bundeskriminalamt (BKA) als weitere Bundespolizeibehörde beschäftigte Mitte 2024 so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie nie zuvor.
Wie viele pensionierte Beamte gibt es?
Die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre übersteigt inzwischen die Zahl der aktiven Beamten. Am 1. Januar 2025 gab es laut Statistischem Bundesamt 1.418.800 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Das waren 0,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Zusätzlich bezogen 382.100 Hinterbliebene Versorgungsleistungen.
Das durchschnittliche Ruhegehalt lag im Januar 2025 bei 3.416 Euro brutto pro Monat – ein Anstieg von 5,4 Prozent gegenüber Januar 2024. Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich 2024 auf 56,9 Milliarden Euro, zusammen mit der Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 9,0 Milliarden Euro entsprach das rund 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Die größte Gruppe der Ruhegehaltsempfänger bildet der Schuldienst der Länder mit 466.700 Personen (32,9 Prozent). An zweiter Stelle stehen ehemalige Beamtinnen und Beamte der Deutschen Bundesbahn und der Post mit 274.700 Personen (19,4 Prozent).
Wie viel kosten alle Beamten den Staat?
Die Personalausgaben der gesamten öffentlichen Hand – für aktive Beamte, Tarifbeschäftigte und Pensionäre gemeinsam – liegen bei mehr als 250 Milliarden Euro jährlich. Allein die Besoldung der aktiven Bundesbeamten schlug 2024 mit rund 43 Milliarden Euro zu Buche. Die Versorgungsausgaben für pensionierte Beamte, Richter und Berufssoldaten des Bundes lagen 2024 bei rund 7,4 Milliarden Euro. Rechnet man Kommunen und Länder hinzu, belaufen sich die Pensionsausgaben auf 56,9 Milliarden Euro (2024). Wegen der demografischen Entwicklung und steigender Ruhegehaltsansprüche dürften diese Kosten in den kommenden Jahren weiter deutlich wachsen.
Warum gibt es Beamte in Deutschland?
Das Beamtentum in Deutschland hat eine lange historische Tradition und ist im Grundgesetz verankert. Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Sie übernehmen hoheitliche Aufgaben – also Tätigkeiten, bei denen der Staat in Rechte Einzelner eingreift, etwa bei der Polizei, im Justizvollzug, in der Finanzverwaltung oder im Bildungswesen. Im Gegenzug genießen Beamte besondere Sicherheiten: Verbeamtung auf Lebenszeit, Pensionsanspruch und staatliche Beihilfe zur Krankenversicherung. Ein Streikverbot stellt sicher, dass staatliche Kernbereiche jederzeit funktionsfähig bleiben.
Nicht jede Tätigkeit im öffentlichen Dienst erfordert zwingend einen Beamtenstatus. Immer häufiger übernehmen Tarifbeschäftigte auch Aufgaben, die früher Beamten vorbehalten waren. Der Anteil der Beamten an allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist daher in den letzten Jahren tendenziell gesunken – obwohl die absolute Zahl leicht gestiegen ist.
Wie wird man Beamter in Deutschland?
Der Weg in den Beamtenstatus ist klar gesetzlich geregelt – vor allem im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und der Bundeslaufbahnverordnung. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Staatsangehörigkeit: In der Regel ist die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit erforderlich. Ausnahmsweise können auch Staatsangehörige aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz verbeamtet werden.
- Persönliche Eignung: Charakterliche Zuverlässigkeit, Verfassungstreue und ein einwandfreier Leumund sind Pflicht.
- Gesundheitliche Eignung: Beamte müssen körperlich und psychisch in der Lage sein, ihre Aufgaben dauerhaft zu erfüllen.
- Fachliche Qualifikation: Je nach Laufbahn ist ein bestimmter Schulabschluss, eine Ausbildung oder ein Studium Voraussetzung.
Der Einstieg erfolgt über einen Vorbereitungsdienst (z. B. Referendariat für Lehrkräfte oder Polizeiausbildung) als Beamter auf Widerruf, gefolgt von einer Probezeit als Beamter auf Probe. Nach erfolgreicher Bewährung – in der Bundesverwaltung in der Regel nach drei Jahren – erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Wer bereits als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst tätig ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen intern um eine Verbeamtung bewerben.
Die vier klassischen Laufbahngruppen sind der einfache, der mittlere, der gehobene und der höhere Dienst. Der Einstieg in den höheren Dienst setzt in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein Staatsexamen voraus.
Quellen
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung – Beamtinnen und Beamte an Schulen und öffentlicher Sicherheit, Mai 2026
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Öffentlicher Dienst – Übersicht und Daten
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung – Pensionärinnen und Pensionäre 2025
- Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Polizeien in Deutschland
- Bundespolizei: Daten und Fakten (Stand: Dezember 2024)
- dbb beamtenbund und tarifunion: Monitor öffentlicher Dienst 2026
- Karriere Bund: Wie werde ich Beamtin oder Beamter?
FAQs
Wie hat sich die Zahl der Beamten in Deutschland in den letzten Jahren entwickelt?
Die Zahl der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten in Deutschland ist in den vergangenen zehn Jahren leicht gestiegen. Zum Stichtag 30. Juni 2024 waren es rund 1,96 Millionen – das entspricht einem Zuwachs von etwa 5,8 Prozent gegenüber dem Stand von 2014, als es noch rund 1,85 Millionen waren.
Allerdings verlief die Entwicklung innerhalb des öffentlichen Dienstes sehr ungleich: Während die Zahl der Beamten, Richter und Soldaten moderat zunahm, wuchs die Zahl der Tarifbeschäftigten im gleichen Zeitraum deutlich stärker – um rund 22 Prozent auf 3,42 Millionen. Der Staat hat also vor allem neue Stellen für Angestellte geschaffen, etwa im Bildungs-, Sozial- und Betreuungsbereich. Der Anteil der Beamten an allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist daher tendenziell gesunken.
Besonders stark gestiegen ist die Zahl der Beamten an Schulen (plus rund 52.000 in zehn Jahren) sowie im Bereich öffentliche Sicherheit (plus rund 46.000). Rückläufig war die Entwicklung hingegen im Verkehrs- und Nachrichtenwesen, was auf die Privatisierung der Deutschen Bundesbahn zurückgeht.
Beim Bund zeigt sich ein anderes Bild: Dort ist die Zahl der Planstellen für Beamte von 2017 bis 2026 um mehr als 31 Prozent gestiegen, während die Stellen der Tarifbeschäftigten im gleichen Zeitraum sogar zurückgingen. Die Bundesverwaltung wächst also weiter – und tut dies überproportional durch Verbeamtungen. Für 2026 sind im Bundeshaushalt rund 204.800 Beamtenstellen vorgesehen.
Auf Länderebene variiert die Entwicklung stark: In westdeutschen Flächenländern wie Bayern, Hessen und Niedersachsen ist der Anteil verbeamteter Beschäftigter traditionell hoch; in ostdeutschen Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen ist er deutlich niedriger, hat sich aber in den letzten Jahren etwas angeglichen. Insgesamt ist der öffentliche Dienst mit rund 5,5 Millionen Beschäftigten der größte Arbeitgeber Deutschlands.
Was sind die Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst?
Obwohl Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst Seite an Seite arbeiten, unterscheiden sie sich in grundlegenden rechtlichen und finanziellen Fragen erheblich.
Rechtliche Grundlage: Beamtinnen und Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Dieses Verhältnis wird nicht durch einen Arbeitsvertrag begründet, sondern durch einen Ernennungsakt. Tarifbeschäftigte hingegen arbeiten auf Basis eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags, der von Tarifverträgen wie dem TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) geregelt wird.
Beschäftigungssicherheit: Beamte auf Lebenszeit sind faktisch unkündbar. Eine Entlassung ist nur in sehr engen gesetzlichen Ausnahmefällen möglich, etwa bei schwerwiegenden Dienstpflichtverletzungen. Tarifbeschäftigte können – wenn auch mit langen Kündigungsfristen – ordentlich gekündigt werden. Dafür haben Beamte kein Streikrecht, um die Funktionsfähigkeit staatlicher Kernbereiche zu sichern.
Altersversorgung: Beamte erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eine Pension, die bis zu 71,75 Prozent der letzten Besoldung betragen kann (bei 40 Dienstjahren). Sie zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Tarifbeschäftigte erwerben gesetzliche Rentenansprüche und erhalten über die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) eine Zusatzversorgung. In der Regel fällt die Beamtenpension höher aus als die vergleichbare Rente.
Krankenversicherung: Beamte erhalten Beihilfe vom Staat – in der Regel 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten – und versichern den Rest privat. Tarifbeschäftigte sind zumeist gesetzlich krankenversichert, der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrags.
Besoldung und Gehalt: Beamte werden nach festgelegten Besoldungsgruppen bezahlt, die durch Gesetz (kein Tarifvertrag) bestimmt werden. Tarifbeschäftigte erhalten ihr Entgelt auf Basis von Tarifverhandlungen. Netto bleibt Beamten oft mehr übrig, da sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied: Beamte werden dort eingesetzt, wo hoheitliche Befugnisse ausgeübt werden – also überall dort, wo der Staat in Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Tarifbeschäftigte übernehmen zunehmend auch Aufgaben, die früher dem Beamtenstatus vorbehalten waren.
Wann gehen Beamte in Deutschland in Pension und wie hoch ist die durchschnittliche Pension?
Beamtinnen und Beamte in Deutschland gehen im Schnitt später in den Ruhestand als noch vor einigen Jahrzehnten – die Entwicklung verläuft ähnlich wie beim Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für die meisten Beamten gilt die gesetzliche Regelaltersgrenze, die stufenweise auf 67 Jahre angehoben wurde. Rund 38 Prozent der rund 55.900 Neupensionärınnen und -pensionäre des Jahres 2024 gingen mit Erreichen ihrer Altersgrenze in den Ruhestand – entweder mit der Regelaltersgrenze (im Durchschnitt mit 66,1 Jahren) oder mit einer besonderen Altersgrenze (im Schnitt mit 60,8 Jahren), wie sie etwa für Polizeibeamte oder Berufssoldaten gilt. Für den Polizeivollzugsdienst liegt die besondere Altersgrenze in den meisten Bundesländern bei 60 oder 62 Jahren.
41 Prozent der Neupensionärınnen und -pensionäre des Jahres 2024 traten vorzeitig mit einer sogenannten Antragsaltersgrenze in den Ruhestand – zum Beispiel bei Schwerbehinderung, nach langer Dienstzeit oder unter Hinnahme von Versorgungsabschlägen (im Durchschnitt mit 64,0 Jahren). Weitere 17 Prozent wurden wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt (im Schnitt mit 55,8 Jahren).
Die durchschnittliche Pension lag am 1. Januar 2025 bei 3.416 Euro brutto pro Monat – ein Anstieg von 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zehn Jahre zuvor (2015) hatte das durchschnittliche Ruhegehalt noch 2.730 Euro betragen, was einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von rund 2,3 Prozent entspricht.
Je nach Laufbahn variieren die Pensionshöhen erheblich: Beamte im höheren Dienst erhalten im Schnitt rund 5.050 Euro brutto, im gehobenen Dienst rund 3.410 Euro und im mittleren oder einfachen Dienst rund 2.370 Euro pro Monat.
Die Gesamtausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten (Bund, Länder und Kommunen) beliefen sich 2024 auf 56,9 Milliarden Euro. Die Zahl der Pensionäre wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen – mit erheblichen finanziellen Folgen für die staatlichen Haushalte.
Wie viele Menschen arbeiten in Deutschland insgesamt im öffentlichen Dienst – und welcher Anteil ist davon verbeamtet?
Zum Stichtag 30. Juni 2025 waren nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes rund 5,5 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst in Deutschland beschäftigt – das waren 1,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Damit arbeitet etwa jeder achte Erwerbstätige in Deutschland im Staatsdienst (rund 12 Prozent).
Diese 5,5 Millionen verteilen sich auf unterschiedliche Beschäftigungsformen:
- Beamte, Richter und Soldaten: rund 1,96 Millionen (Stand: 30. Juni 2024) – das entspricht gut einem Drittel (36,4 Prozent) aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
- Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer): rund 3,42 Millionen – das sind 63,6 Prozent und damit die klare Mehrheit.
Allein das Kriterium „öffentlicher Dienst" macht also noch keinen Beamten. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, ist nicht automatisch verbeamtet. Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern, Erzieherinnen in städtischen Kitas, Verwaltungsfachangestellte in Gemeindeämtern oder Reinigungskräfte in Behörden sind in der Regel Tarifbeschäftigte – ohne Beamtenstatus.
Der Bund allein ist mit rund 5,4 Millionen Beschäftigten (einschließlich Sozialversicherungsträger) nach der Bundesagentur für Arbeit der größte Arbeitgeber in Deutschland. Nur jeder zehnte Beschäftigte im öffentlichen Dienst (einschließlich Soldatinnen und Soldaten) arbeitet dabei tatsächlich für den Bund. Die weitaus meisten Staatsbediensteten sind bei den Ländern beschäftigt – bedingt vor allem durch das Bildungswesen.
Der Frauenanteil im öffentlichen Dienst insgesamt liegt bei rund 58 Prozent. Im Vergleich zur Privatwirtschaft ist der öffentliche Dienst damit deutlich weiblicher – was unter anderem an den vielen Stellen im Bildungs- und Sozialbereich liegt, in denen Frauen traditionell stärker vertreten sind.
Wann kommt die nächste Pensionserhöhung für Beamte in Deutschland?
Pensionen für Beamtinnen und Beamte werden in Deutschland nicht nach dem gleichen Muster angepasst wie gesetzliche Renten. Die Erhöhung der Versorgungsbezüge folgt in der Regel den Besoldungserhöhungen der aktiven Beamten – diese sind wiederum an die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst angelehnt.
Auf Bundesebene orientiert sich die Besoldungsanpassung an den Abschlüssen im TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes). Die entsprechenden Erhöhungen werden per Besoldungsanpassungsgesetz umgesetzt und gelten dann zeitgleich für aktive Beamte und Pensionärinnen sowie Pensionäre des Bundes.
Zuletzt haben die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes und der Länder im Jahr 2025 deutliche Erhöhungen erhalten. Das durchschnittliche Ruhegehalt stieg von 3.240 Euro brutto (Januar 2024) auf 3.416 Euro brutto (Januar 2025) – ein Plus von 5,4 Prozent. Dieser überdurchschnittliche Anstieg war auf die Umsetzung der Tarifabschlüsse aus dem öffentlichen Dienst zurückzuführen.
Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt, dass die Alimentation von Beamten – also Besoldung und Pension – dem Grundsatz der amtsangemessenen Lebensführung entsprechen muss. Aufgrund entsprechender Verfassungsgerichtsvorgaben wird eine neue Besoldungsstruktur umgesetzt, die für den Bund zu erheblichen Mehrkosten führt.
Für Länderbeamte gilt: Da nach der Föderalismusreform 2006 die Gesetzgebungskompetenz für Beamtenbesoldung und -versorgung auf die Länder übergegangen ist, gibt es keine einheitliche Regelung mehr. Jedes Bundesland bestimmt die Höhe und den Zeitpunkt der Anpassungen eigenständig. Die Tarifabschlüsse im TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) gelten als Orientierung. Pensionierte Landesbeamtinnen und -beamte sollten sich daher direkt bei ihrer Landesbehörde oder dem zuständigen Landesamt für Versorgung informieren.
Wer über geplante Anpassungen auf dem Laufenden bleiben möchte, findet aktuelle Informationen beim jeweiligen Landesinnenministerium sowie beim dbb beamtenbund und tarifunion.