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Welche Waffen liefert Deutschland an Israel?

Welche Waffen liefert Deutschland an Israel? Munition, Panzerteile, U-Boote und mehr – ein aktueller Überblick über Art, Umfang und Hintergründe der deutschen Rüstungsexporte.

Deutschland liefert Israel vor allem sogenannte sonstige Rüstungsgüter – darunter Munition, Flugkörper, gepanzerte Fahrzeuge, Marine-Ausrüstung sowie Komponenten für Panzer. Klassische Kriegswaffen (im engeren rechtlichen Sinne) sind seit dem Beginn des Gaza-Krieges kaum noch Gegenstand der genehmigten Exporte. Hinzu kommt ein strategisch besonders bedeutsames Projekt: das U-Boot INS Drakon, dessen Auslieferung an die israelische Marine für den Sommer 2026 erwartet wird. Der Gesamtwert der seit Ende November 2025 erteilten Exportgenehmigungen beläuft sich auf rund 170,9 Millionen Euro.

Welche Güter konkret genehmigt wurden

Die Bundesregierung unterscheidet beim Rüstungsexport zwischen Kriegswaffen – also Waffen im engen Sinne wie Kampfpanzer, Artilleriegeschütze oder Raketen – und sonstigen Rüstungsgütern, zu denen militärische Ausrüstung, Elektronik, Fahrzeugteile und Ähnliches zählen. Seit dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 konzentrieren sich die deutschen Lieferungen überwiegend auf die zweite Kategorie.

Laut offiziellen Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen der Linken-Fraktion im Bundestag umfassten die im Zeitraum von November 2025 bis März 2026 genehmigten Rüstungsgüter unter anderem:

  • Munition
  • Flugkörper
  • Gepanzerte Fahrzeuge und deren Komponenten (u. a. essentielle Teile für israelische Panzer)
  • Marine-Ausrüstung und Zubehör für militärische Wasserfahrzeuge

Über den gesamten Zeitraum seit dem 7. Oktober 2023 bis zum 13. Mai 2025 erteilte Deutschland Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel im Gesamtwert von rund 485 Millionen Euro. Dabei handelte es sich laut Bundestags-Drucksachen unter anderem um Feuerwaffen, Waffenteile, spezielle Ausrüstung für Heer und Marine, elektronische Ausrüstung sowie Spezialpanzer.

Genehmigte Rüstungsexporte nach Israel (in Mio. Euro)

0 100 200 300 485 Mio. € Okt. 2023 – Mai 2025 103,8 Mio. € Nov.–Dez. 2025 63,6 Mio. € Jan.–März 2026
Erteilte Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel nach Zeitraum. Quelle: Deutscher Bundestag (Antworten auf Kleine Anfragen der Linksfraktion, 2025/2026).

Das U-Boot INS Drakon: Das bekannteste Einzelprojekt

Das prominenteste Rüstungsprojekt zwischen Deutschland und Israel ist der Bau von U-Booten durch die Kieler Werft ThyssenKrupp Marine Systems (TKMS). Das sechste Boot der Dolphin-II-Klasse, die INS Drakon, befindet sich derzeit noch in der Erprobungsphase. Zuletzt absolvierte das U-Boot am 15. Juni 2026 ein statisches Tauchen in der Dockkuhle vor dem TKMS-Werftgelände. Die Auslieferung und Indienststellung bei der israelischen Marine wird für den Sommer 2026 erwartet.

Das Boot gilt als modernes AIP-U-Boot mit außenluftunabhängigem Antrieb, das längere Tauchzeiten ohne Auftauchen ermöglicht. Der Auftragswert des Drakon wird auf rund 500 Millionen Euro geschätzt, wobei Deutschland anteilig an den Beschaffungskosten beteiligt ist. Parallel zum laufenden Abschluss des Drakon-Projekts hat TKMS in Kiel bereits mit dem Bau der ersten Einheit einer neuen U-Boot-Klasse namens Dakar begonnen – drei weitere Boote, deren Fertigstellung für die 2030er-Jahre geplant ist.

Chronologie: Stopps, Lockerungen und der aktuelle Stand

Die deutschen Rüstungsexporte nach Israel haben seit Oktober 2023 mehrere politische Wendungen genommen:

  1. Oktober 2023: Unmittelbar nach dem Hamas-Terrorangriff verstärkte die damalige Bundesregierung unter Olaf Scholz (SPD) die Rüstungsexporte als Solidaritätsgeste deutlich.
  2. August 2025: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ordnete an, dass vorerst keine neuen Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter erteilt werden, die im Gaza-Krieg eingesetzt werden können. Dieser Stopp betraf nur neue Genehmigungen – bereits erteilte Lizenzen blieben gültig.
  3. November 2025: Die Bundesregierung hob die Beschränkungen ab dem 24. November 2025 wieder auf. Als Begründung nannte Regierungssprecher Stefan Kornelius die seit dem 10. Oktober geltende Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas sowie Bemühungen um einen dauerhaften Frieden. Die Regierung kehrte zur individuellen Einzelfallprüfung zurück.
  4. Aktuell (Juli 2026): Seit der Wiederaufnahme wurden Rüstungsexporte im Wert von rund 170,9 Millionen Euro genehmigt. Darunter fallen laut Bundestag keine klassischen Kriegswaffen, sondern sonstige Rüstungsgüter.

Insgesamt erteilte Deutschland – über beide Regierungen unter Scholz und Merz – seit dem 7. Oktober 2023 bis Mitte 2025 Exportgenehmigungen im Gesamtwert von knapp 500 Millionen Euro.

Warum liefert Deutschland Rüstungsgüter nach Israel?

Hinter den deutschen Rüstungsexporten nach Israel steht eine Kombination aus historisch-politischen, strategischen und wirtschaftlichen Motiven. Das zentrale politische Argument ist die sogenannte Staatsräson: Als Angela Merkel 2008 vor der Knesset erklärte, Israels Sicherheit sei Teil der deutschen Staatsräson, bekräftigte sie damit eine bereits seit Jahrzehnten gelebte Grundentscheidung der Bundesrepublik. Sie leitet sich aus der deutschen Verantwortung für den Holocaust ab und beinhaltet das Bekenntnis zur Sicherheit des jüdischen Staates.

Hinzu kommen strategisch-militärische Aspekte: Die in Deutschland gefertigten U-Boote sichern Israel eine sogenannte Zweitschlagfähigkeit – also die Fähigkeit, auch nach einem schweren Angriff noch militärisch reagieren zu können. Das gilt als stabilisierendes Element in einer konfliktreichen Region.

Nicht zu vernachlässigen sind auch wirtschaftliche Interessen: Die deutsch-israelische Rüstungskooperation reicht bis in die 1950er Jahre zurück. Sie umfasst neben Einzellieferungen auch langfristige Partnerschaften wie den milliardenschweren U-Boot-Vertrag über die neue Dakar-Klasse. Deutsche Rüstungsunternehmen wie TKMS und Rheinmetall sind dabei mit ihren Produkten und Auftragsvolumina direkt beteiligt.

Kritik und juristische Auseinandersetzungen

Die deutschen Rüstungsexporte nach Israel sind sowohl in der deutschen Öffentlichkeit als auch auf internationaler Ebene umstritten. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International sehen in den Lieferungen ein Risiko der Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen und kritisieren die Wiederaufnahme der Exportgenehmigungen nach dem Ende des Teilstopps als falsches Signal.

Auf juristischer Ebene sind die deutschen Rüstungsexporte Gegenstand mehrerer Verfahren:

  • Internationaler Gerichtshof (IGH) in Den Haag: Nicaragua reichte im Frühjahr 2024 Klage gegen Deutschland ein und warf dem Land Beihilfe zu einem möglichen Völkermord durch Waffenlieferungen an Israel vor. Ein Eilantrag, der die sofortige Einstellung der deutschen Rüstungsexporte forderte, wurde vom IGH abgelehnt. Das Hauptverfahren ist noch anhängig. Deutschland plant nach aktuellen Angaben keine Nebenintervention zugunsten Israels in dem parallel laufenden Verfahren Südafrikas gegen Israel.
  • Verwaltungsgericht Berlin: Klagen mehrerer Palästinenser gegen die deutschen Waffenlieferungen wurden als unzulässig abgewiesen.

Demgegenüber betonte die Bundesregierung vor dem IGH, dass seit Beginn des Gaza-Krieges nur sehr wenige Lizenzen für echte Kriegswaffen erteilt worden seien. Der überwiegende Teil der Exporte beziehe sich auf sonstige militärische Ausrüstung. Die Regierung entscheidet nach eigenen Angaben auf Basis einer sorgfältigen Einzelfallprüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen sowie der Vorgaben des humanitären Völkerrechts.

Deutschland als wichtiger Rüstungslieferant Israels

Deutschland nimmt unter den Waffenlieferanten Israels eine bedeutende Rolle ein. Nach Daten des Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI war Deutschland im Zeitraum 2019 bis 2023 nach den Vereinigten Staaten der zweitgrößte Waffenlieferant Israels. Die deutsch-israelische Rüstungskooperation geht bis zur Staatsgründung Israels zurück und umfasst neben U-Booten und Saar-6-Korvetten auch Technologietransfer, etwa im Bereich der Artilleriesysteme.

FAQs

Was ist der Unterschied zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern?

Das deutsche Rüstungsexportrecht unterscheidet streng zwischen zwei Kategorien: Kriegswaffen einerseits und sonstigen Rüstungsgütern andererseits. Dieser Unterschied ist für das Verständnis der deutschen Lieferungen an Israel zentral, denn er bestimmt, welche Güter überhaupt genehmigt werden und wie restriktiv die Genehmigungsverfahren sind.

Als Kriegswaffen gelten Waffensysteme, die nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) aufgelistet sind und im Wesentlichen zur Ausübung militärischer Gewalt bestimmt sind: Kampfpanzer, Artilleriegeschütze und -haubitze, Kampfhubschrauber, militärische Sprengstoffvorrichtungen, Raketen bestimmter Typen und ähnliches. Die Genehmigung dieser Güter unterliegt besonders strengen Anforderungen und ist politisch besonders heikel.

Demgegenüber umfassen sonstige Rüstungsgüter ein breites Spektrum militärischer Ausrüstung, die nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, aber dennoch einer Exportgenehmigungspflicht nach dem Außenwirtschaftsgesetz unterliegt. Dazu zählen beispielsweise:

  • Militärische Elektronik und Kommunikationstechnik
  • Schutzausrüstung wie Helme und Schutzwesten
  • Fahrzeugteile und -komponenten ohne direkten Waffencharakter
  • Marine-Ausrüstung und Schiffskomponenten
  • Navigationssysteme und Feuerleitanlagen
  • Munition bestimmter Typen und Kaliber

Im Fall der deutschen Exporte nach Israel seit Oktober 2023 betonte die Bundesregierung vor dem Internationalen Gerichtshof, dass nur sehr wenige Lizenzen für echte Kriegswaffen erteilt worden seien. Der bei Weitem größte Anteil der Genehmigungen entfalle auf sonstige Rüstungsgüter. Die Genehmigungsverfahren laufen unterschiedlich ab: Für Kriegswaffen ist der Bundessicherheitsrat zuständig – ein vertraulich tagender Ausschuss unter Vorsitz des Bundeskanzlers – während sonstige Rüstungsgüter durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigt werden. Diese unterschiedliche Zuständigkeit führt dazu, dass sonstige Rüstungsgüter öffentlich weniger sichtbar sind, obwohl sie mengenmäßig und wertmäßig oft überwiegen.

Kritiker wenden ein, dass diese Unterscheidung in der Praxis künstlich sein kann: So können Fahrzeugteile, Elektronik oder Munition in einem Kriegseinsatz ebenso entscheidend sein wie eine klassische Kriegswaffe. Die juristische Grenze ist deshalb politisch und ethisch umstritten.

Was hat es mit dem Stopp der Waffenlieferungen im August 2025 auf sich?

Im August 2025 erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), dass Deutschland keine neuen Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter mehr erteilen werde, die im Gaza-Krieg verwendet werden könnten. Dieser Schritt kam nach einer langen Phase wachsender Kritik an der israelischen Kriegsführung und unter dem Eindruck dramatischer humanitärer Bilder aus dem Gazastreifen, die auch in Deutschland die öffentliche Meinungslage zu verschieben begannen.

Allerdings enthielt dieser „Stopp" wichtige Einschränkungen, die von Kritikern und Medien teilweise als weniger wirksam bewertet wurden:

  • Keine rückwirkende Wirkung: Der Stopp betraf nur neue Genehmigungen – bereits erteilte Exportlizenzen blieben unberührt, die betroffenen Rüstungsunternehmen konnten diese weiterhin ausführen.
  • Eingeschränkter Anwendungsbereich: Ausdrücklich ausgenommen waren Güter für die Luft- und Seeverteidigung Israels, die als für Israels Selbstverteidigung zentral eingestuft wurden. Das bedeutete, dass etwa die Auslieferung des U-Boots INS Drakon von dem Stopp nicht erfasst wurde.
  • Politische Abwägung, keine Sanktion: Der Schritt wurde als temporäre politische Maßnahme und nicht als dauerhaftes Embargo formuliert.

Bereits im August 2025 bestätigte ThyssenKrupp auf seiner Hauptversammlung, dass die Bundesregierung die Ausfuhrgenehmigung für die INS Drakon erteilt hatte – am selben Tag, an dem der Teilstopp öffentlich bekannt gegeben wurde.

Im November 2025 hob die Bundesregierung die Beschränkungen ab dem 24. November wieder auf. Als Begründung nannte der Regierungssprecher Stefan Kornelius die ab Oktober 2025 geltende Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas sowie Bemühungen um einen dauerhaften Frieden und verstärkte humanitäre Hilfe im Gazastreifen. Die Regierung kehrte damit zur Einzelfallprüfung zurück, die seitdem wieder als Standard gilt.

Amnesty International kritisierte diesen Schritt und betonte, dass weiterhin ein Risiko bestehe, dass Waffenexporte nach Israel zu Kriegsverbrechen oder Menschenrechtsverletzungen beitragen könnten. Die Wiederaufnahme der Lieferungen sei ein falsches Signal.

Was ist die Staatsräson und welche Rolle spielt sie bei den Waffenlieferungen?

Der Begriff Staatsräson bezeichnet in der deutschen Außenpolitik eine politische Grundentscheidung, die über das normale Abwägen einzelner Interessen hinausgeht und als übergeordnete Leitlinie dient. Im Kontext der deutsch-israelischen Beziehungen meint er das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland, für die Sicherheit und den Fortbestand des Staates Israel einzustehen – abgeleitet aus der historischen Schuld Deutschlands am Holocaust.

Politisch verankert wurde der Begriff in dieser Bedeutung vor allem durch eine Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel vor der israelischen Knesset im Jahr 2008. Merkel erklärte damals, dass Israels Sicherheit Teil der deutschen Staatsräson sei. Damit bekräftigte sie eine Haltung, die bereits seit Jahrzehnten die deutsche Israel-Politik geprägt hatte, jedoch erstmals so explizit formuliert wurde.

In der Praxis bedeutet das Staatsräson-Prinzip unter anderem:

  • Deutschland beteiligt sich an den Beschaffungskosten israelischer U-Boote, die als strategische Abschreckungswaffe dienen und Israel eine nukleare Zweitschlagfähigkeit sichern sollen.
  • Rüstungsexporte nach Israel werden grundsätzlich wohlwollend geprüft – auch wenn sie in anderen geopolitischen Kontexten kritischer bewertet würden.
  • Die Bundesregierung hat sich traditionell in internationalen Foren auf die Seite Israels gestellt, etwa durch eine geplante (später zurückgezogene) Nebenintervention vor dem Internationalen Gerichtshof.

Seit dem Gaza-Krieg ab Oktober 2023 ist das Staatsräson-Argument zunehmend unter Druck geraten. Teile der deutschen Bevölkerung, Menschenrechtsorganisationen und einzelne Politiker hinterfragen, ob die Lieferung von Rüstungsgütern an einen Staat, dem schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts vorgeworfen werden, noch mit dem ursprünglichen Geist der Staatsräson vereinbar ist. Bundeskanzler Merz selbst zog mit dem zeitweiligen Teilstopp im August 2025 Konsequenzen aus dieser Debatte, kehrte aber wenige Monate später zur Einzelfallprüfung zurück.

Die Spannung zwischen historisch begründeter Solidarität mit Israel und den Anforderungen des humanitären Völkerrechts ist damit zu einer der komplexesten außenpolitischen Debatten in Deutschland geworden.

Welche Rolle spielen internationale Gerichte bei den deutschen Rüstungsexporten nach Israel?

Die deutschen Rüstungsexporte nach Israel sind Gegenstand mehrerer laufender oder abgeschlossener juristischer Verfahren – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Diese Verfahren haben zwar bislang keine vollständige Einstellung der Exporte bewirkt, aber die politische und öffentliche Debatte in Deutschland erheblich beeinflusst.

Internationaler Gerichtshof (IGH) – Nicaragua gegen Deutschland: Im Frühjahr 2024 reichte Nicaragua Klage gegen die Bundesrepublik vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag ein. Der Vorwurf: Deutschland leiste durch seine Waffenlieferungen an Israel Beihilfe zu einem Völkermord an den Palästinensern im Gazastreifen. Nicaragua beantragte im Eilverfahren, Deutschland sofortige Maßnahmen aufzuerlegen, darunter die Einstellung aller Rüstungsexporte. Der IGH lehnte diesen Eilantrag ab – unter anderem mit Verweis auf die zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erteilten Waffenexporte und die strengen deutschen Genehmigungsvorschriften. Das Hauptverfahren ist jedoch noch anhängig und wird sich voraussichtlich noch mehrere Jahre hinziehen. Die Bundesregierung wies die Vorwürfe entschieden zurück.

Kein Beitritt zur Nebenintervention zugunsten Israels: Im März 2026 gab die Bundesregierung bekannt, dass Deutschland keine Nebenintervention zugunsten Israels im parallelen Verfahren Südafrikas gegen Israel vor dem IGH vornehmen werde. Die Vorgängerregierung hatte dies noch geplant; die neue Regierung begründete den Schritt damit, dass Deutschland als Beklagter im Nicaragua-Verfahren selbst Partei vor dem IGH sei und sich daher von einer solchen Intervention zurückhalte.

Verwaltungsgerichte in Deutschland: Auf nationaler Ebene scheiterten mehrere Klagen von Palästinensern gegen die deutschen Waffenlieferungen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies Klagen als unzulässig ab, unter anderem mit Verweis auf den damals geltenden Exportstopp sowie auf fehlendes Rechtsschutzbedürfnis.

Insgesamt zeigen die juristischen Auseinandersetzungen, dass das Thema der deutschen Rüstungsexporte nach Israel an der Schnittstelle zwischen Staatsräson, humanitärem Völkerrecht und internationalem Rüstungshandelsrecht liegt – und dass diese Schnittstelle zunehmend zum Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen wird, die noch lange nicht abgeschlossen sind.

Welche deutschen Unternehmen sind an den Rüstungsexporten nach Israel beteiligt?

An den deutschen Rüstungsexporten nach Israel sind mehrere namhafte Unternehmen beteiligt, deren Produkte und Dienstleistungen unterschiedliche Bereiche abdecken – von Marinesystemen über Landstreitkräfte-Ausrüstung bis hin zu Munition und Elektronik.

ThyssenKrupp Marine Systems (TKMS): Das Kieler Rüstungsunternehmen ist zweifellos der bekannteste deutsche Rüstungslieferant Israels. TKMS baut seit den 1990er Jahren U-Boote für die israelische Marine – zunächst drei Boote der Dolphin-I-Klasse (in Dienst gestellt 1999 und 2000), dann drei weitere der Dolphin-II-Klasse mit Brennstoffzellenantrieb und zuletzt das sechste Boot INS Drakon, das im Sommer 2026 ausgeliefert werden soll. Zusätzlich hat TKMS mit dem Bau dreier weiterer U-Boote der neuen Dakar-Klasse begonnen, die ab den frühen 2030er Jahren geliefert werden sollen. Neben U-Booten liefert TKMS auch Saar-6-Korvetten an die israelische Marine – Patrouillenboote, die für die israelische Küstensicherheit bestimmt sind.

Rheinmetall: Der Düsseldorfer Rüstungskonzern ist unter anderem im Bereich Munition, Panzerkomponenten und Fahrzeugsysteme aktiv. Berichte aus dem Bereich der Artillerie deuten auf eine Kooperation mit israelischen Unternehmen hin. So bestehen Joint Ventures etwa im Bereich der 155-mm-Artilleriesysteme zwischen deutschen und israelischen Rüstungsfirmen.

Dynamit Nobel Defence: Das nordrhein-westfälische Unternehmen aus Burbach soll die Panzerabwehrwaffe Matador geliefert haben, die auf Bildern und Videos aus dem Gazastreifen identifiziert wurde. Die Waffe kann laut Hersteller auch zur Bekämpfung von Gebäudezielen eingesetzt werden.

Weitere Unternehmen: Darüber hinaus sind deutsche Firmen als Zulieferer von Komponenten für Panzersysteme (z. B. Getriebe für den Merkava-Panzer), Zieloptiksysteme, Treibmittel und Zünder für Artilleriemunition sowie elektronische Ausrüstung aktiv. Da viele dieser Lieferungen über komplexe Lieferketten abgewickelt werden und die Genehmigungsunterlagen vertraulich sind, ist die vollständige öffentliche Übersicht über alle beteiligten Unternehmen schwierig.

Die Beteiligung dieser Unternehmen macht deutlich, dass die deutsch-israelische Rüstungskooperation keine einmalige Angelegenheit ist, sondern auf langjährigen Vertragsbeziehungen und industriellen Partnerschaften beruht, die sich über viele Regierungsepochen hinweg entwickelt haben.

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